Sonderurlaub im Trauerfall
Es gibt für Arbeitnehmer keine gesetzlich festgelegte Dauer für den Anspruch auf Sonderurlaub bei Eintritt eines Trauerfalls. In der Regel wird dieser im Arbeitsvertag bzw. der Vertriebsvereinbarung festgelegt. Wenn keine vertragliche Regelung existiert, können sich Arbeitnehmer auf § 616 BGB berufen. Lediglich Verwandte ersten Grades haben einen Anspruch auf einen bezahlten Sonderurlaub. Einzelheiten müssen mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden.
Können Bestattungskosten steuerlich abgesetzt werden?
Grundsätzlich müssen die Erben die Kosten für die Beerdigung übernehmen. Ein Teil der Aufwendungen kann als außergewöhnliche Belastung innerhalb der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden.
Hierfür gelten folgende Voraussetzungen:
- Der Nachlass des Verstorbenen deckt die entstandenen Kosten nicht ab.
- Sie haben aus sittlichen Gründen die Beerdigungskosten freiwillig übernommen.
Das bedeutet, dass diese Maßnahme von Ihnen erwartet wurde.
Bitte beachten Sie, dass wir Sie in steuerrechtlichen Fragen nicht beraten dürfen.
Wenden Sie sich bei Unklarheiten bitte an Ihren Steuerberater
Trauerknigge & Kondolenzratgeber
1. Beileidsbekundung
Was ist angemessen?
- Möglichst persönlich kondolieren
- Handschriftlich per Karte oder Brief
- Worte des Mitgefühls, z. B.:
„Ich bin in Gedanken bei dir.“
„Mein herzliches Beileid zum Verlust deiner Mutter.“
„Ich wünsche dir viel Kraft in dieser schweren Zeit.“
Was sollte man vermeiden?
- Plattitüden wie: „Die Zeit heilt alle Wunden.“
- Religiöse Aussagen bei unklarer Weltanschauung
- Vergleiche mit eigenen Verlusterfahrungen
(„Als meine Mutter starb …“)
2. Kleidung bei der Beerdigung
Was ist angemessen?
- Dunkle, gedeckte Farben
(Schwarz, Dunkelgrau, Dunkelblau) - Schlichte Kleidung – Anzug, Kleid, Stoffhose, Bluse
- Zurückhaltender Schmuck, dezentes Make-up, kein Parfüm
Was sollte man vermeiden?
- Leuchtende Farben, auffällige Muster
- Kurze Hosen oder Röcke, Sportkleidung, Jeans, Turnschuh
3. Verhalten bei der Trauerfeier/Beerdigung
Was ist angemessen?
- Pünktlichkeit
- Handy ausschalten
- Schweigen und Zurückhaltung, wo angebracht
- Eintrag ins Kondolenzbuch, falls vorhanden
- Überlassen der ersten Sitzreihen in der Kirche/ Feierhalle den engen Angehörigen und Freunden
- Nach der Zeremonie ggf. kurz kondolieren, z. B. durch Händedruck oder Umarmung, falls erwünscht
Was sollte man vermeiden?
- Lautes Reden, Lachen, Small Talk während der Zeremonie
- Fotos oder Selfies
- Nachfragen nach der genauen Todesursache oder dem Alter des Verstorbenen
Tipps für Beileidsbekundungen
Signalisieren Sie, dass Sie da sind und die Bedürfnisse des Trauernden respektieren. Für eine Beileidsbekundung reichen oft einfache, ehrliche Worte: „Mir fehlen die Worte, aber ich bin für dich da.“
- Mehr Zuhören, weniger reden
- Wenn Sie unsicher sind:
„Ich weiß nicht, was ich sagen soll, aber ich möchte dir mein Mitgefühl ausdrücken.“ - Innerhalb der schriftlichen Kondolenz können Sie positive Eigenschaften des Verstorbenen oder besondere Erinnerungen hervorheben.
- Kondolenzbesuch
- Blumengruß als Trostgest
- Nach einiger Zeit nachhören:
„Wie geht es dir wirklich?“
- Für engere Kontakte: Hilfe im Alltag anbieten:
Einkauf, Kinderbetreuung, Entlastung bei Formalitäten - Angebot, gemeinsam Zeit zu verbringen: Einladung zum Spaziergang, Ausflug, einem gemeinsamen Essen oder zu einer kulturellen Veranstaltung
Digitale Trauerkultur – bitte beachten:
- Respektvolle Kommentare/Beiträge in den sozialen Netzwerken posten
- Keine Details ohne Zustimmung der Angehörigen posten
- Nur mitfühlende Beiträge auf Gedenkseiten/Gedenkportalen hinterlassen
Todestage berühmter Persönlichkeiten
Konfessionelle Gedenktage für Verstorbene
Jeweils letzter Sonntag vor Advent:
Totensonntag/Ewigkeitssonntag −
Gedenken der Verstorbenen
01. November: Allerheiligen − Gedenken der Heiligen
02. November: Allerseelen − Gedenken der Verstorbenen